Die Verfahrensstruktur

Nachfolgend möchte ich Ihnen kurz skizzieren, wie ich den Rahmen eines Mediationsverfahrens gestalte. Ich strukturiere das Verfahren in sieben Schritten, die aber keine scharf voneinander getrennten Punkte auf einer Agenda darstellen, sondern eher fließend ineinander übergehen:

1. Schritt: Ihre Plädoyers, Erstgespräch und Vertrag

Sie kommen zu mir mit einer problematischen Angelegenheit, die Sie klären möchten. Ich bin erst einmal interessiert daran, mir die Sache aus Sicht jedes einzelnen Beteiligten anzuhören. Danach stelle ich kurz das Mediationsverfahren und meine eigene Rolle darin vor, erläutere die Grundregeln der Mediation und überprüfe mit den Beteiligten, ob eine Mediation danach überhaupt in Betracht kommt. Wenn alle Beteiligten fortfahren möchten, bespreche ich mit ihnen die Vereinbarungen eines Mediationsvertrages, der entweder von den Beteiligten unmittelbar unterzeichnet oder aber beim nächsten Termin unterschrieben mitgebracht werden kann.

2. Schritt: Themensammlung und Gewichtung

In dieser Phase geht es darum, alle Konfliktthemen zu sammeln, die jeder Beteiligte für sich einbringen will. Eine inhaltliche Diskussion der Themen findet zunächst noch nicht statt. Die Themen werden strukturiert (d.h. insbesondere in eine Besprechungsreihenfolge gebracht). Benötigte Informationen werden gesammelt oder aber es wird vereinbart, solche Informationen (z.B. Verträge oder Beratung in bestimmtem Aspekten durch Ihre Anwälte) zusammenzustellen.

3. Schritt: Interessenklärung

Hier findet die "eigentliche" Konfliktbearbeitung statt. Mit den Beteiligten werden die jeweiligen mit dem Problem verknüpften Interessen und Bedürfnisse (die Amerikaner sprechen von "Needs and Desires") erarbeitet, die jeder Beteiligte mit jedem einzelnen der zuvor geordneten Themen verbindet. So beanspruchend diese Phase des Verfahrens ist, so aufschlußreich ist sie meist nicht nur im Bezug auf ein besseres Verständnis der Sichtweise der anderen Teilnehmer, sondern nicht selten für eine Klärung der eigenen Situation.

4. Schritt: Bildung von Optionen

Hier werden für jedes Thema mit Unterstützung verschiedenster Kreativtechniken alle möglichen und unmöglichen Ideen zusammengetragen, wie der jeweilige Konflikt zu lösen zu sein könnte. Der Kreativität förderlich ist dabei, dass es in diesem Abschnitt noch nicht um Bewertungen geht – in dieser Phase ist gewissermaßen erst einmal jede Idee gut und kann eingebracht werden.

5. Schritt: Fairneßkriterien und Optionsbewertung

Zunächst verständigen sich die Beteiligten darüber, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die Beteiligten Lösungen - gleich welcher Art - in ihren jeweiligen Konfliktthemen als fair und angemessen ansehen und akzeptieren können. Ist das geschafft, gehen die Beteiligten die zuvor gefundenen Lösungsansätze durch, bewerten Sie jetzt nach Ihren Interessen und Bedürfnissen (Phase 3), den Fairneßkriterien und der Machbarkeit und engen so die Auswahl ein.

6. Schritt: Verhandeln und Vereinbaren

Hier nun kommen die Beteiligten "zur Sache": Sie verständigen sich über ein Verhandlungsmodell (z.B. "Geben-Nehmen", "Paket", "Alternativenbildung", "Basar" oder "Konsens"-Modell) und handeln ein Ergebnis aus. Dieses Modell wird dann an den Fairneßkriterien überprüft, ggf. auch zusätzlich von externen, am Mediationsverfahren nicht beteiligten Anwälten der jeweiligen Medianten juristisch beurteilt. Kommt es zu einer abschließenden Einigung, so wird diese durch die Beteiligten nochmals auf Fairneß, Sachgerechtigkeit, Stabilität und Effizienz durchgecheckt; eine wichtige "Spielregel" stellt dabei der Grundsatz dar, dass vereinbarte Regelungen nicht von Beiträgen anderer, am Verfahren Unbeteiligter abhängig sein dürfen. Die Einigung halte ich dann schriftlich fest; sie kann nachfolgend, je nach Entscheidung der Beteiligten, in Form eines Vertrags, eines Anwaltsvergleichs oder einer notariellen Urkunde fixiert werden.

Zumeist schlage ich den Beteiligten als

7. Schritt eine Umsetzungs- und Erfolgsüberprüfung vor, die die Parteien einige Zeit nach Abschluß des Verfahrens gemeinsam mit dem Mediator vornehmen. Hier können gegebenfalls auch Änderungen vereinbart werden, die sich im Zuge der Umsetzung als sinnvoll oder gar notwendig abgezeichnet haben.


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