Sie sind hier: Verfahrensgrundsätze
Zurück zu: Mediation
Allgemein: Impressum

Suchen nach:

Die Verfahrensgrundsätze

Freiwilligkeit
Die Mediation ist ein in jeder Hinsicht von Freiwilligkeit getragenes Verfahren. Das gilt sowohl für die Einleitung, wie auch für die Durchführung und den Abschluß einer Mediation.

Neutralität des Mediators
Die Neutralität des Mediators ist eines der beiden zentralsten Elemente der Mediation. Besser noch charakterisieren die Begriffe der "Allparteilichkeit" oder der "teilnehmenden Neutralität / neutralen Teilnahme" die Rolle des Mediators: Der Mediator hält zu keiner und zu allen Parteien; er versteht sich als Garant eines geordneten Prozesses, als Förderer der Kommunikation zwischen den Parteien, als Wahrer der von den Parteien vereinbarten Gesprächsregeln und als Sachwalter der Gleichberechtigung der Medianten im Prozess.

Vertraulichkeit
prägt den Prozess. Anders als im gerichtlichen Zivilverfahren, das grundsätzlich jedermann als Zuhörer offen steht, findet das Mediationsverfahren innerhalb eines geschützten, privaten Bereiches statt. Wenn die Medianten dies wünschen, dringt nichts über das Verfahren nach außen.

Selbstbestimmtheit / Eigenverantwortlichkeit
Zusammen mit der Neutralität des Mediators vielleicht das wichtigste Prinzip der Mediation. Niemand kennt den Konflikt und dessen Hintergründe besser als die Parteien - und niemand ist daher besser geeignet und qualifizierter, diesen Konflikt vernünftig und nachhaltig zu lösen.

Informiertheit
Verhandlungs- und Entscheidungsmündigkeit setzt Informiertheit voraus, setzt voraus, dass die Medianten alle relevanten Umstände kennen, die für eine gute Lösung notwendig und hilfreich sein können und es den Medianten erlauben, Lösungsansätze für sich selbst richtig zu bewerten.